Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Better Frame UG (haftungsbeschränkt) für Miet- und Mietkaufverträge
Stand: Oktober 2023
I. Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Better Frame UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Vermieter" genannt) und Kunden, die den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand auf Grundlage eines Miet- bzw. Mietkaufvertrags nutzen. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur
dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung
ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem
Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis der AGB
des Kunden die Leistungen gegenüber ihm vorbehaltlos ausführt.
II. Nutzungsrechte
a. Hard- und Software des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands werden als einheitliches System überlassen. Der Vermieter räumt dem Kunden an der im Lieferumfang enthaltenen Software ein einfaches, nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, diese Software, ihre jeweiligen Upgrades, Patches und Updates während der Laufzeit des Miet- bzw. Mietkaufvertrags für den vertraglich vorgesehenen und vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Vermieter.
Soweit der Miet- bzw. Mietkaufgegenstand mit einem Microsoftbetriebssystems ausgestattet ist, gelten darüber hinaus ergänzend die Lizenzbedingungen der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in englischer Sprache beigefügten Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA).
b. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon direkt oder indirekt
- zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, zu lizenzieren, zu vertreiben, zu vermarkten oder auf andere Weise gewerblich zu verwerten;
- die Software ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu vervielfältigen oder davon abgeleitete Software zu erstellen (außer wenn die Software den Nutzer durch eine spezielle Funktion in die Lage versetzt, erstellte Inhalte zu schaffen, zu generieren oder zu versenden) sowie
- Urheberrechts- und
Marken-Hinweise oder andere Herkunftsinformationen, Eigentumshinweise
oder Kennzeichnungen, die auf oder in der Software vorhanden sind, zu
entfernen, zu verändern, zu deaktivieren oder zu umgehen und
- die Software oder eine Vervielfältigung oder Adaptation unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften auszuführen.
III. Übergabe des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands; Höhere Gewalt
a. Der Kunde übernimmt den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand an dem vereinbarten Ort der Übernahme gegen Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung. lst ein Übergabeort nicht vereinbart, so gilt der Geschäftssitz des Kunden als Ort der Übergabe.
b. Der Vermieter liefert den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand, soweit nicht abweichend vereinbart, frei Haus unverzollt zu dem vereinbarten Aufstellungsort, soweit sich dieser innerhalb der Europäischen Union befindet. Anfallende Verzollungskosten bei Lieferung an einen Aufstellungsort außerhalb der Europäischen Union können dem Kunden berechnet werden. Der Vermieter übernimmt ferner die Aufstellung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands und führt die Betriebsbereitschaft herbei. Die Anlieferung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands sowie die Aufstellung und Herbeiführung und Überprüfung der Betriebsbereitschaft erfolgt zu den im Mietkaufvertrag geregelten Konditionen. Weitere Leistungen des Vermieters sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
c. Die Aufstellung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands an einem
anderen als dem im Miet- bzw. Mietkaufvertrag festgelegten
Aufstellungsort bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die mit
der Umsetzung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten trägt der Kunde,
soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart.
d. Höhere Gewalt oder beim Vermieter oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Krieg,
Aussperrung, Allokation etc., die den Vermieter ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand zum
vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, verschiebt sich der
vereinbarte Übergabe-/Liefertermin um die verhältnismäßige Dauer der
durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
IV. Betriebsbereitschaft des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands; Sachmängel; Rechtsmängel
a. Der Vermieter bemüht sich dem Kunden bei der erstmaligen Nutzungsüberlassung nur fabrikneue Hardware zu überlassen, behält sich jedoch bei Vermietung (ohne Mietkauf) vor, dem Kunden alle oder einzelne Hardware im Zustand „refurbished", d.h. in einem qualitätsgesicherten, generalüberholten und instandgesetzten Zustand zu überlassen. Dabei kann es vorkommen, dass die Hardware noch leichte Gebrauchsspuren aufweist. Etwaige Gebrauchsspuren werden einzeln in der bei der jeweiligen Empfangsbestätigung als Anlage beigefügten Mängelliste aufgeführt. Ein Anspruch des Kunden auf Überlassung fabrikneuer Hardware besteht beim Mietvertrag nicht.
b. Bei Übergabe/Anlieferung sowie ggf. Installation des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands werden Vermieter und der Kunde gemeinschaftlich den Zustand sowie die ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft feststellen. Hierzu werden Vermieter und Kunde sich davon überzeugen, dass der Miet- bzw. Mietkaufgegenstand in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Etwaige Vorschäden, die nicht in der Mängelliste berücksichtigt sind, aber die Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigen, sind in der Mängelliste nachträglich zu erfassen. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters wegen Mängeln des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.
c. Der Kunde ist verpflichtet, den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand pfleglich zu behandeln, vor Schäden zu bewahren und in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Der Kunde wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands sicherstellen. Der Kunde wird die produktbezogenen Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen, insbesondere die in etwaigen Bedienungshandbüchern und der Dokumentation enthaltenen Hinweise befolgen. Kennzeichnungen, insbesondere Seriennummern, Aufschriften, Urheberrechtsvermerke, Markenvermerke oder Ähnliches dürfen vom Miet- bzw. Mietkaufgegenstand nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
d. Der Vermieter wird etwaige, während der gemäß Ziffer IV. lit. e) definierten Gewährleistungsperiode entstehende Mängel am Miet- bzw. Mietkaufgegenstand beseitigen. Der Kunde hat etwaige Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels. Der Kunde hat den Vermieter bei der Beseitigung des Mangels im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
e. Soweit nicht im Miet- bzw. Mietkaufvertrag abweichend vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für Miet- bzw. Mietkaufgegenstände 12 (zwölf) Monate und beginnt mit der Lieferung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstandes zu Beginn des Mietverhältnisses. Nach im Anschluss an die vereinbarte Mietlaufzeit erfolgtem Kauf und Eigentumsübergang hinsichtlich des Mietkaufgegenstands ist die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
f. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands. Ebenso sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen, soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf unsachgemäßer Nutzung oder der Verwendung unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder einer nicht vereinbarten Systemumgebung beruhen. Das gleiche gilt für solche Abweichungen, die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind.
g. Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters nach dessen Wahl durch kostenfreie Reparatur oder Austausch der beanstandeten Miet- bzw. Mietkaufgegenstands.
h. Eine Kündigung durch den Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Abhilfe gegeben wurde und diese Abhilfe fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen ist erst dann auszugehen, wenn sie vom Vermieter endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
i. Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn und soweit dieser ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Änderungen am Miet- bzw. Mietkaufgegenstand vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die vorgenommenen Änderungen keine für den Vermieters unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels haben.
j. Der Vermieter bzw. dessen Beauftragte sind berechtigt, in terminlicher Abstimmung mit dem Kunden den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand zu besichtigen und dessen Zustand zu überprüfen sowie nach eigenem alleinigen Ermessen etwaige lnstandhaltungsmaßnahmen, Upgrades, Updates oder sonstig erforderliche Maßnahmen vor Ort bzw. auf Remote-Basis durchzuführen.
k. Der Vermieter haftet dem Kunden gegenüber für eine durch den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit der Miet- bzw. Mietkaufgegenstand durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung des Vermieters für die Verletzung von Rechten Dritter ist im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union.
l. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass der Miet- bzw. Mietkaufgegenstand seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Der Vermieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf seine Kosten abzuwehren. Der Kunde hat sich vor einer Entscheidung des Vermieters hierüber jeglicher Erklärung gegenüber dem Dritten zu enthalten. Insbesondere wird der Kunde kein Anerkenntnis, Vergleich oder sonstige Erklärungen gegenüber dem Dritten ohne Rücksprache mit dem Vermieter abgeben.
m. Werden durch den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand, insbesondere durch
die Software, Rechte Dritter verletzt, wird der Vermieter nach eigener
Wahl und auf eigene Kosten, dem Kunden das Recht zur Nutzung
verschaffen, oder den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand
rechtsverletzungsfrei gestalten.
V. Sonstige Pflichten des Mieters bzw. Mietkäufers
Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter soweit erforderlich zu
unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen
Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen,
insbesondere eine Onlineanbindung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands und
einen Remotezugang auf den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand insbesondere
zur Mangelanalyse und -behebung zu ermöglichen. Der Kunde hat
insbesondere vor Anlieferung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands die
räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die
Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der des
Miet- bzw. Mietkaufgegenstands erforderlich sind. Dem Kunden ist
bekannt, dass für die Nutzung von web-browser-basierten Applikationen
auf dem cannyboard eine Anbindung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands an
das Internet erforderlich ist. Es obliegt dem Kunden, die technischen
Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
VI. Zahlungsbedingungen
a. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Rechnungsbeträge fällig und innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen. Zahlungen des Kunden können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das vom Vermieter genannte Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für den Vermieter kostenfrei zu erfolgen. Der Vermieter behält sich vor, vom Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Zahlungen zu verlangen; der Einzug erfolgt jeweils am Monatsanfang bis zum 1. Kalendertag des jeweiligen Monats.
b. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug bzw. im Falle von Rücklastschriften und Zurückweisung, ist der Vermieter berechtigt, die weitere Nutzung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands von der vollständigen Ausgleichung der offenen Forderungen bzw. ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse abhängig zu machen oder den Miet- bzw. Mietkaufvertrag fristlos zu kündigen. Befindet sich der Kunde mit einer nicht nur unerheblichen Forderung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den überlassenen Miet- bzw. Mietkaufgegenstand zur Sicherung seines Eigentums bzw. zur Abwendung von Schäden auch ohne Kündigung des Vertrages wieder in Besitz zu nehmen.
Der Mietkäufer hat dann den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Zugang der Kündigung, in ordnungsgemäßen Zustand vollständig und auf eigene Kosten und Risiko an den Vermieter zurückzusenden. Im Falle einer außerordentlichen Vertragskündigung aufgrund eines Ausfalls des Lastschrifteinzuges, steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.
c. Die Bereitstellung erforderlicher Updates und Patches der Software während der Vertragslaufzeit erfolgt unentgeltlich, soweit nicht im Miet- bzw. Mietkaufvertrag abweichend vereinbart. Sämtliche weiteren laufenden Betriebskosten des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands (insbesondere Stromkosten und Kosten für den Internetanschluss) trägt der Kunde.
d. Zahlungen des Kunden werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig beglichene Forderung angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Kunden sind unwirksam.
e. Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Miet- bzw. Mietkaufvertrag beruht.
VII. Eigentumsverhältnisse und Beeinträchtigung des Eigentumsverhältnisses
a. Im Verhältnis zum Kunden bleibt der Vermieter rechtlicher Eigentümer des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands, dies gilt beim Mietkauf bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Mietkaufraten. Der Kunde darf den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand nicht verkaufen, verschenken, zur Sicherheit übereignen, vermieten oder verleihen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, seinen Mitarbeitern und Betriebsangehörigen sowie Dritten die Nutzung zu dem vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck zu gestatten. Der Kunde hat sich jedoch davon zu überzeugen, dass diejenigen Personen, denen die Verwendung des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands erlaubt wird, in die Nutzung ordnungsgemäß eingewiesen worden sind. Soweit Personen, denen die Nutzung überlassen ist, Schäden an oder mit dem Miet- bzw. Mietkaufgegenstand verursachen, haftet der Kunde neben diesen Personen.
b. Der Kunde hat den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte des Vermieters am Miet- bzw. Mietkaufgegenstand durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde den Vermieter hiervon unverzüglich in Textform zu unterrichten.
c. Bei Gefahr im Verzug hat der Kunde umgehend alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Rechte des Vermieters zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht durch den Vermieter verursacht worden sind.
VIII. Austausch, Rückgabe des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands
a. Der Vermieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, jederzeit einzelne oder alle überlassenen Miet- bzw. Mietkaufgegenstände nach eigenem Ermessen durch entsprechende baugleiche Miet- bzw. Mietkaufgegenstände mit funktionskompatibler Ausstattung zu ersetzen.
b. Bei dem Austausch bzw. der Rückgabe muss der Miet- bzw. Mietkaufgegenstand in einem dem Alter und der Nutzungsdauer entsprechenden Erhaltungszustand, frei von nicht gemeldeten Schäden sowie betriebsbereit, sein. Der Mietgegenstand ist samt Zubehör und überlassener produktbezogener Dokumentationen zurückzugeben.
c. Über den Zustand des Miet- bzw. Mietkaufgegenstands soll beim Austausch bzw. bei der Rückgabe ein gemeinsames Protokoll unter Berücksichtigung der Vorschäden angefertigt und von beiden Parteien oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
d. Entspricht der Miet- bzw. Mietkaufgegenstand bei Rückgabe nicht dem Zustand gemäß Ziffer VIII. lit. b., ist der Kunde zum Ersatz des aus dem während der Mietzeit schadensbedingt resultierenden Minderwerts verpflichtet. Können sich die Vertragsparteien über den vom Kunden auszugleichenden Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert nach Ermessen sowie auf Veranlassung des Vermieters durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenbüro ermittelt; die hierfür anfallenden Kosten tragen die Vertragsparteien jeweils zur Hälfte. Die sachverständige Schadenschätzung ist für beide Vertragsparteien als Schiedsgutachten verbindlich; durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
e. Der Vermieter wird dem Kunden spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Austausch bzw. der Rückgabe die weiteren Modalitäten mitteilen. Der Austausch bzw. die Rückgabe finden am Übergabeort statt. Der Kunde stellt sicher, dass zum Zeitpunkt des Austauschs bzw. der Rückgabe der Miet- bzw. Mietkaufgegenstand samt überlassenen Zubehör und Dokumentationen zur Abholung bereitstehen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, trägt der Kunde die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport. Sollten seitens des Kunden aus zu vertretenden Gründen ein Austausch bzw. eine Rückgabe nicht möglich sein oder verzögert werden, trägt der Kunde die hierdurch veranlassten Mehrkosten.
IX. Haftung des Vermieters
a. Der Vermieter haftet dem Kunden gegenüber, abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Miet- bzw. Mietkaufvertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit der Vermieter für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
b. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und bei einer Haftung des Vermieters nach dem Produkthaftungsgesetz.
c. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
X. Kündigung
a. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Einschreiben).
b. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde
- seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche
Verschlechterung in der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus
der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet oder
wenn der Kunde seinen Geschäftsbetrieb aufgibt;
- als Schuldner einen außergerichtlichen Vergleich anbietet, seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches Verfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird;
- bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist;
- trotz schriftlicher Abmahnung
schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits
eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich
beseitigt;
- wenn beim Kunden sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Vermieter die weitere ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere wenn der Kunde den Miet- bzw. Mietkaufgegenstand vertragswidrig nutzt und der Vermieter dieser Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
XI. Allgemeine Bestimmungen
a. Diese AGB sowie die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Rechts über den internationalen Handelskauf (CISG).
b. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Vermieters.
c. Der Kunde hat seinen Sitzwechsel sowie Änderungen seiner Firma, seiner Bankverbindung oder in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seiner Firma dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
d. Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus dem Miet- bzw. Mietkaufvertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters abgetreten werden. Der Vermieter ist berechtigt, seine Forderungen aus dem Miet- bzw. Mietkaufvertrag abzutreten. Ferner ist der Vermieter berechtigt, diese Forderungen an Dritte zu verkaufen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Better Frame UG (haftungsbeschränkt) für Kaufverträge
Stand: Dezember 2022
I. Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Better Frame UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Verkäufer" genannt) und Kunden, die den Kaufgegenstand auf Grundlage eines Kaufvertrags nutzen. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur
dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung
ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem
Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB
des Kunden die Leistungen gegenüber ihm vorbehaltlos ausführt.
II. Nutzungsrechte
a. Hard- und Software des Kaufgegenstands werden als einheitliches System überlassen. Der Verkäufer räumt dem Kunden an der im Lieferumfang enthaltenen Software ein einfaches, nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, diese Software, ihre jeweiligen Upgrades, Patches und Updates für den vertraglich vorgesehenen und vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Verkäufer.
Soweit der Kaufgegenstand mit einem Microsoft-Betriebssystems ausgestattet ist, gelten darüber hinaus ergänzend die Lizenzbedingungen der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in englischer Sprache beigefügten Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA).
b. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon direkt oder indirekt
- zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, zu lizenzieren, zu vertreiben, zu vermarkten oder auf andere Weise gewerblich zu verwerten;
- die Software ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu vervielfältigen oder davon abgeleitete Software zu erstellen (außer wenn die Software den Nutzer durch eine spezielle Funktion in die Lage versetzt, erstellte Inhalte zu schaffen, zu generieren oder zu versenden) sowie
- Urheberrechts- und
Marken-Hinweise oder andere Herkunftsinformationen, Eigentumshinweise
oder Kennzeichnungen, die auf oder in der Software vorhanden sind, zu
entfernen, zu verändern, zu deaktivieren oder zu umgehen und
- die Software oder eine Vervielfältigung oder Adaptation unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften auszuführen.
III. Übergabe des Kaufgegenstands; Höhere Gewalt
a. Der Kunde übernimmt den Kaufgegenstand an dem vereinbarten Ort der Übernahme gegen Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung. lst ein Übergabeort nicht vereinbart, so gilt der Geschäftssitz des Kunden als Ort der Übergabe.
b. Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand, soweit nicht abweichend vereinbart, frei Haus unverzollt zu dem vereinbarten Aufstellungsort, soweit sich dieser innerhalb der Europäischen Union befindet. Anfallende Verzollungskosten bei Lieferung an einen Aufstellungsort außerhalb der Europäischen Union können dem Kunden berechnet werden. Der Verkäufer übernimmt ferner die Aufstellung des Kaufgegenstands und führt die Betriebsbereitschaft herbei. Die Anlieferung des Kaufgegenstands sowie die Aufstellung und Herbeiführung und Überprüfung der Betriebsbereitschaft erfolgt zu den im Kaufvertrag geregelten Konditionen. Weitere Leistungen des Verkäufers sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
c. Die Aufstellung des Kaufgegenstands an einem anderen als dem im
Kaufvertrag festgelegten Aufstellungsort bedarf der vorherigen
Zustimmung des Verkäufers. Die mit der Umsetzung verbundenen
Aufwendungen und Folgekosten trägt der Kunde, soweit nicht im Einzelfall
abweichend vereinbart.
d. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Krieg,
Aussperrung, Allokation etc., die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin
zur Verfügung zu stellen, verschiebt sich der vereinbarte
Übergabe-/Liefertermin um die verhältnismäßige Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen.
IV. Betriebsbereitschaft des Kaufgegenstands; Sachmängel; Rechtsmängel
a. Bei Übergabe/Anlieferung sowie ggf. Installation des Kaufgegenstands werden Verkäufer und Kunde gemeinschaftlich den Zustand sowie die ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft feststellen. Hierzu werden Verkäufer und Kunde sich davon überzeugen, dass der Kaufgegenstand in einem vertragsgemäßen Zustand ist.
b. Der Verkäufer wird etwaige, während der im Kaufvertrag bzw. gemäß Ziffer IV lit. e) definierten Gewährleistungsperiode entstehende Mängel am Kaufgegenstand beseitigen. Der Kunde hat etwaige Mängel am Kaufgegenstand jeweils in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels. Der Kunde hat den Verkäufer bei der Beseitigung des Mangels im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
c. Soweit nicht im Kaufvertrag abweichend vereinbart, beträgt die
Gewährleistungsfrist für Kaufgegenstände 12 (zwölf) Monate und beginnt
mit der Lieferung des Kaufgegenstandes.
d. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln des Kaufgegenstands. Ebenso sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen, soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf unsachgemäßer Nutzung oder der Verwendung unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder einer nicht vereinbarten Systemumgebung beruhen. Das gleiche gilt für solche Abweichungen, die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind.
e. Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Verkäufers nach dessen Wahl durch kostenfreie Reparatur oder Austausch der beanstandeten Kaufgegenstands.
f. Eine Kündigung durch den Kunden wegen Nichtgewährung des
vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Verkäufer
ausreichende Gelegenheit zur Abhilfe gegeben wurde und diese Abhilfe
fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen ist erst dann auszugehen,
wenn sie vom Verkäufer endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise
verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den
Kunden gegeben ist.
g. Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn und soweit dieser ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Änderungen am Kaufgegenstand vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die vorgenommenen Änderungen keine für den Verkäufer unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels haben.
h. Der Verkäufer bzw. dessen Beauftragte sind berechtigt, im Rahmen der kaufvertraglich vereinbarten Software- und Supportleistungen in terminlicher Abstimmung mit dem Kunden den Kaufgegenstand zu besichtigen und dessen Zustand zu überprüfen sowie nach eigenem alleinigen Ermessen etwaige lnstandhaltungsmaßnahmen, Upgrades, Updates oder sonstig erforderliche Maßnahmen vor Ort bzw. auf Remote-Basis durchzuführen.
i. Der Verkäufer haftet dem Kunden gegenüber für eine durch den Kaufgegenstand erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit der Kaufgegenstand durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung des Verkäufers für die Verletzung von Rechten Dritter ist im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union.
j. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass der
Kaufgegenstand seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet, den
Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Der Verkäufer ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig, die geltend
gemachten Ansprüche auf seine Kosten abzuwehren. Der Kunde hat sich vor
einer Entscheidung des Verkäufers hierüber jeglicher Erklärung gegenüber
dem Dritten zu enthalten. Insbesondere wird der Kunde kein
Anerkenntnis, Vergleich oder sonstige Erklärungen gegenüber dem Dritten
ohne Rücksprache mit dem Verkäufer abgeben.
k. Werden durch den Kaufgegenstand, insbesondere durch die Software, Rechte Dritter verletzt, wird der Verkäufer nach eigener Wahl und auf eigene Kosten, dem Kunden das Recht zur Nutzung verschaffen, oder den Kaufgegenstand rechtsverletzungsfrei gestalten.
V. Sonstige Pflichten des Käufers
Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer soweit erforderlich zu
unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen
Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen,
insbesondere eine Onlineanbindung des Kaufgegenstands und einen
Remotezugang auf den Kaufgegenstand insbesondere zur Mangelanalyse und
-behebung zu ermöglichen. Der Kunde hat insbesondere vor Anlieferung des
Kaufgegenstands die räumlichen und technischen Voraussetzungen zu
schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der
Betriebsbereitschaft des Kaufgegenstands erforderlich sind. Dem Kunden
ist bekannt, dass für die Nutzung von web-browser-basierten
Applikationen auf dem cannyboard eine Anbindung des Kaufgegenstands an
das Internet erforderlich ist. Es obliegt dem Kunden, die technischen
Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
VI. Zahlungsbedingungen
a. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Rechnungsbeträge fällig und innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Zahlungen des Kunden können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das vom Verkäufer genannte Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für den Verkäufer kostenfrei zu erfolgen. Der Verkäufer behält sich vor, vom Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Zahlungen zu verlangen; der Einzug erfolgt jeweils am Monatsanfang bis zum 1. Kalendertag des jeweiligen Monats.
b. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug bzw. im Falle von Rücklastschriften und Zurückweisung, ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Nutzung des Kaufgegenstands von der vollständigen Ausgleichung der offenen Forderungen bzw. ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse abhängig zu machen oder den Kaufvertrag fristlos zu kündigen. Befindet sich der Kunde mit einer nicht nur unerheblichen Forderung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, den überlassenen Kaufgegenstand zur Sicherung seines Eigentums bzw. zur Abwendung von Schäden auch ohne Kündigung des Vertrages wieder in Besitz zu nehmen.
Der Kunde hat dann den Kaufgegenstand innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Zugang der Kündigung, in ordnungsgemäßen Zustand vollständig und auf eigene Kosten und Risiko an den Verkäufer zurückzusenden. Im Falle einer außerordentlichen Vertragskündigung aufgrund eines Ausfalls des Lastschrifteinzuges, steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.
c. Die Bereitstellung erforderlicher Updates und Patches der Software während der Vertragslaufzeit erfolgt unentgeltlich, soweit nicht im Kaufvertrag abweichend vereinbart. Sämtliche weiteren laufenden Betriebskosten des Kaufgegenstands (insbesondere Stromkosten und Kosten für den Internetanschluss) trägt der Kunde.
d. Zahlungen des Kunden werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig beglichene Forderung angerechnet. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Kunden sind unwirksam.
e. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
VII. Eigentumsvorbehalt und Beeinträchtigung des Eigentumsverhältnisses
a. Im Verhältnis zum Kunden bleibt der Verkäufer rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Kaufgegenstands bis zur vollständigen Begleichung des vereinbarten Gesamt-Kaufpreises.
b. Der Kunde hat den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung des vereinbarten Gesamt-Kaufpreises von Rechten Dritter freizuhalten. Werden die Rechte des Verkäufers am Kaufgegenstand durch Maßnahmen Dritter, insbesondere durch Pfändung oder sonstige Ereignisse verletzt oder beeinträchtigt, so hat der Kunde den Verkäufer hiervon unverzüglich in Textform zu unterrichten.
c. Bei Gefahr im Verzug in der Zeitspanne bis zur vollständigen Begleichung des vereinbarten Gesamt-Kaufpreises hat der Kunde umgehend alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Rechte des Verkäufers zu wahren und zu schützen. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht durch den Verkäufer verursacht worden sind.
VIII. Haftung des Verkäufers
a. Der Verkäufer haftet dem Kunden gegenüber, abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit der Verkäufer für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
b. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und bei einer Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
c. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die Organe, Angestellten, Arbeitnehmer,
sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
IX. Kündigung
a. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Einschreiben).
b. Der Verkäufer kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde
- seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche
Verschlechterung in der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus
der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet oder
wenn der Kunde seinen Geschäftsbetrieb aufgibt;
- als Schuldner einen außergerichtlichen Vergleich anbietet, seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches Verfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird;
- bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Verkäufer die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist;
- trotz schriftlicher Abmahnung
schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits
eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich
beseitigt;
- wenn beim Kunden sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Verkäufer die weitere ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen.
X. Allgemeine Bestimmungen
a. Diese AGB sowie die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Rechts über den internationalen Handelskauf (CISG).
b. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
c. Der Kunde hat seinen Sitzwechsel sowie Änderungen seiner Firma, seiner Bankverbindung oder in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seiner Firma dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
d. Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus dem Kaufvertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abgetreten werden. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen aus dem Kaufvertrag abzutreten. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, diese Forderungen an Dritte zu verkaufen.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
MICROSOFT SOFTWARE LICENSE TERMS
WINDOWS IOT ENTERPRISE & MOBILE (ALL EDITIONS)
IF YOU LIVE IN (OR IF YOUR PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS IS IN) THE UNITED STATES, PLEASE READ THE BINDING ARBITRATION CLAUSE AND CLASS ACTION WAIVER IN SECTION 8. IT AFFECTS HOW DISPUTES ARE RESOLVED.
Thank you for choosing Microsoft!
Depending on how you obtained the Windows software, this is a license agreement between (I) you and the device manufacturer or software installer that distributes the software with your device; or (II) you and Microsoft Corporation (or, based on where you live or, if a business, where your principal place of business is located, one of its affiliates) if you acquired the software from a retailer. Microsoft is the device manufacturer for devices produced by Microsoft or one of its affiliates, and Microsoft is the retailer if you acquired the software directly from Microsoft.
This agreement describes your rights, obligations, and the conditions upon which you may use the Windows software. You should review the entire agreement, including any supplemental license terms that accompany the software and any linked terms, because all of the terms are important and together create this agreement that applies to you. You can review linked terms by pasting the (aka.ms/) link into a browser window.
By accepting this agreement or using the software, you agree to all
of these terms, and consent to the transmission of certain information
during activation and during your use of the software as per the privacy
statement described in Section 3. If you do not accept and comply with
these terms, you may not use the software or its features. You may
contact the device manufacturer or installer, or your retailer if you
purchased the software directly, to determine its return policy and
return the software or device for a refund or credit under that policy.
You must comply with that policy, which might require you to return the
software with the entire device on which the software is installed for a
refund or credit, if any.
1. Overview
a. Applicability. This agreement applies to the Windows software that is preinstalled on your device, or acquired from a retailer and installed by you, the media on which you received the software (if any), any fonts, icons, images or sound files included with the software, and also any Microsoft updates, upgrades, supplements or services for the software, unless other terms come with them. It also applies to Windows apps developed by Microsoft that provide functionality such as mail, calendar, contacts, music and news that are included with and are a part of Windows. If this agreement contains terms regarding a feature or service not available on your device, those terms do not apply.
b. Additional terms. Depending on your device’s capabilities, how it is configured, and how you use it, additional Microsoft and third -party terms may apply to your use of certain features, services and apps.
- (I) Some Windows apps provide an access point to, or rely on, online services, and the use of those services is sometimes governed by separate terms and privacy policies, such as the Microsoft Services Agreement at https://aka.ms/msa. You can view these terms and policies by looking at the service terms of use or the app’s settings, as applicable; please read them. The services may not be available in all regions.
- (II) The manufacturer or installer may also preinstall apps, which will be subject to separate license terms.
- (III) The software may include third-party programs that are licensed to you under this agreement, or under their own terms. License terms, notices and acknowledgements, if any, for the third-party program can be viewed at https://aka.ms/thirdpartynotices
2. Installation and Use Rights
a. License. The software license is permanently assigned to the device with which you acquired the software. You many only use the software on that device.
b. Device. In this agreement, “device” means a physical hardware system with an internal storage device capable of running the software. A hardware partition or blade is considered to be a device.
c. Restrictions. The manufacturer or installer and Microsoft reserve all rights (such as rights under intellectual property laws) not expressly granted in this agreement, and no other rights are licensed to you. For the avoidance of doubt, this license does not give you any right to, and you may not (and you may not permit any other person or entity to):
- (I) use or virtualize features of the software separately;
- (II) publish, copy (other than the permitted backup copy), rent, lease, or lend the software;
- (III) transfer the software;
- (IV) work around any technical restrictions or limitations in the software;
- (V) use the software as server software or to operate the device as a server, except as permitted under Section 2(d)(III) below; use the software to offer commercial hosting services; make the software available for simultaneous use by more than one user over a network, except as permitted under Section 2(d)(V) below; install the software on a server for remote access or use over a network; or install the software on a device for use only by remote users; a single device may be locally and simultaneously interacted with by up-to two end user operators;
- (VI) reverse engineer, decompile, or disassemble the software, or attempt to do so, except and only to the extent that the foregoing restriction is (a) permitted by applicable law; (b) permitted by licensing terms governing the use of open-source components that may be included with the software; or (c) required to debug changes to any libraries licensed under the GNU Lesser General Public License that are included with and linked to by the software; and
- (VII) when using Internet-based features you may not use those features in any way that could interfere with anyone else’s use of them, or to try to gain access to or use any service, data, account, or network, in an unauthorized manner.
d. Multi-Use scenarios.
- (I) Multiple versions. If when acquiring the software, you were provided with multiple versions (such as 32-bit and 64-bit versions), you may install and activate only one of those versions at a time.
- (II) Multiple or pooled connections. Hardware or software you use to multiplex or pool connections, or reduce the number of devices or users that access or use the software, does not reduce the number of licenses you need. You may only use such hardware or software if you have a license for each instance of the software you are using.
- (III) Device connections. You may allow up to 20 other devices to access the software installed on the licensed device solely to use the following software features for personal or internal purposes: file services, print services, Internet information services, and Internet connection sharing and telephony services on the licensed device. The 20 connection limit applies to devices that access the software indirectly through “multiplexing” or other software or hardware that pools connections. You may allow any number of devices to access the software on the licensed device to synchronize data between devices. This subsection does not mean, however, that you have the right to install the software, or use the primary function of the software (other than the features listed in this subsection), on any of these other devices.
- (IV) Remote access. Users may access the licensed device from another device using remote access technologies, but only on devices separately licensed to run the same or higher edition of this software.
- (V) Remote assistance. You may use remote assistance technologies to share an active session without obtaining any additional licenses for the software. Remote assistance allows one user to connect directly to another user’s computer, usually to correct problems.
- (VI) POS application. If the software is installed on a retail point of service device, you may use the software with a point of service application (“POS Application”). A POS Application is a software application which provides only the following functions: (I) process sales and service transactions, scan and track inventory, record and/or transmit customer information, and perform related management functions, and/or (II) provide information directly and indirectly to customers about available products and services. You may use other programs with the software as long as the other programs: (I) directly support the manufacturer’s specific use for the device, or (II) provide system utilities, resource management, or anti-virus or similar protection. For clarification purposes, an automated teller machine (“ATM”) is not a retail point of service device.
- (VII) Cloud Computing Devices. If your device uses Internet browsing functionality to connect to and access cloud hosted applications: (I) no desktop functions may run locally on the device, and (II) any files that result from the use of the desktop functions may not be permanently stored on the system. “Desktop functions,” as used in this agreement, means a consumer or business task or process performed by a computer or computing device. This includes but is not limited to email, word processing, spreadsheets, database, scheduling, network or internet browsing and personal finance.
- (VIII) Desktop Functions. If your system performs desktop functions, then you must ensure that they: (I) are only used to support the application, and (II) operate only when used with the application.
e. Windows IoT Enterprise Features for Development and Testing Only.
- (I) Device Health Attestation. You may only implement Device Health Attestation in a commercial use if you execute a Microsoft Windows IoT Core Services Agreement at: https://azure.microsoft.com/en-us/services/windows-10-iot-core/
f. Specific Use. The manufacturer designed the licensed device for a specific use. You may only use the software for that use.
3. Privacy; Consent to Use of Data
Your privacy is important to us. Some of the software features send or receive information when using those features. Many of these features can be switched off in the user interface, or you can choose not to use them. By accepting this agreement and using the software you agree that Microsoft may collect, use, and disclose the information as described in the Microsoft Privacy Statement available at https://aka.ms/privacy, and as may be described in the user interface associated with the software features.
4. Authorized Software and Activation
You are authorized to use this software only if you are properly licensed and the software has been properly activated with a genuine product key or by other authorized method. When you connect to the Internet while using the software, the software will automatically contact Microsoft or its affiliate to confirm the software is genuine and the license is associated with the licensed device. You can also activate the software manually by Internet or telephone. In either case, transmission of certain information will occur, and Internet, telephone and SMS service charges may apply. During activation (or reactivation that may be triggered by changes to your device’s components), the software may determine that the installed instance of the software is counterfeit, improperly licensed or includes unauthorized changes. If activation fails the software will attempt to repair itself by replacing any tampered Microsoft software with genuine Microsoft software. You may also receive reminders to obtain a proper license for the software. Successful activation does not confirm that the software is genuine or properly licensed. You may not bypass or circumvent activation. To help determine if your software is genuine and whether you are properly licensed, see https://aka.ms/genuine. Certain updates, support, and other services might be offered only to users of genuine Microsoft software.
5. Updates
You may obtain updates only from Microsoft or authorized sources, and Microsoft may need to update your system to provide you with those updates. The software periodically checks for system and app updates, and may download and install them for you. To the extent automatic updates are enabled on your device, by accepting this agreement, or using the software, you agree to receive these types of automatic updates without any additional notice.
6. Geographic and Export Restriction
If your software is restricted for use in a particular geographic
region, then you may activate the software only in that region. You must
also comply with all domestic and international export laws and
regulations that apply to the software, which include restrictions on
destinations, end users, and end use. For further information on
geographic and export restrictions, visit https://aka.ms/exporting
7. Support and Refund Procedures
For the software generally, contact the device manufacturer or installer for support options. Refer to the support number provided with the software. For updates and supplements obtained directly from Microsoft, Microsoft may provide limited support services for properly licensed software as described at https://aka.ms/mssupport. If you are seeking a refund, contact the manufacturer or installer to determine its refund policies. You must comply with those policies, which might require you to return the software with the entire device on which the software is installed for a refund.
8. Binding Arbitration and Class Action Waiver if You Live in (or, if a Business, Your Principal Place of Business is in) the United States
We hope we never have a dispute, but if we do, you and we agree to try for 60 days to resolve it informally. If we can’t, you and we agree to binding individual arbitration before the American Arbitration Association (“AAA”) under the Federal Arbitration Act (“FAA”), and not to sue in court in front of a judge or jury. Instead, a neutral arbitrator will decide and the arbitrator’s decision will be final except for a limited right of appeal under the FAA. Class action lawsuits, class-wide arbitrations, private attorney-general actions, and any other proceeding where someone acts in a representative capacity aren’t allowed. Nor is combining individual proceedings without the consent of all parties. “We,” “our,” and “us” includes Microsoft, the device manufacturer, and software installer.
a. Disputes covered—everything except IP. The term “dispute” is as broad as it can be. It includes any claim or controversy between you and the manufacturer or installer, or you and Microsoft, concerning the software, its price, or this agreement, under any legal theory including contract, warranty, tort, statute, or regulation, except disputes relating to the enforcement or validity of your, your licensors’, our, or our licensors’ intellectual property rights.
b. Mail a Notice of Dispute first. If you have a dispute and our customer service representatives can’t resolve it, send a Notice of Dispute by U.S. Mail to the manufacturer or installer, ATTN: LEGAL DEPARTMENT. If your dispute is with Microsoft, mail it to Microsoft Corporation, ATTN: CELA ARBITRATION, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399. Tell us your name, address, how to contact you, what the problem is, and what you want. A form is available at https://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=245499. We’ll do the same if we have a dispute with you. After 60 days, you or we may start an arbitration if the dispute is unresolved.
c. Small claims court option. Instead of mailing a Notice of Dispute, and if you meet the court’s requirements, you may sue us in small claims court in your county of residence (or if a business your principal place of business) or our principal place of business–King County, Washington USA if your dispute is with Microsoft. We hope you’ll mail a Notice of Dispute and give us 60 days to try to work it out, but you don’t have to before going to small claims court.
d. Arbitration procedure. The AAA will conduct any arbitration under its Commercial Arbitration Rules (or if you are an individual and use the software for personal or household use, or if the value of the dispute is $75,000 USD or less whether or not you are an individual or how you use the software, its Consumer Arbitration Rules). For more information, see https://aka.ms/adr or call 1-800-778-7879. To start an arbitration, submit the form available at https://aka.ms/arbitration to the AAA; mail a copy to the manufacturer or installer (or to Microsoft if your dispute is with Microsoft). In a dispute involving $25,000 USD or less, any hearing will be telephonic unless the arbitrator finds good cause to hold an in-person hearing instead. Any in-person hearing will take place in your county of residence (or if a business, your principal place of business) or our principal place of business—King County, Washington if your dispute is with Microsoft. You choose. The arbitrator may award the same damages to you individually as a court could. The arbitrator may award declaratory or injunctive relief only to you individually to satisfy your individual claim.
e. Arbitration fees and payments.
- (I) Disputes involving $75,000 USD or less. The manufacturer or installer (or Microsoft if your dispute is with Microsoft) will promptly reimburse your filing fees and pay the AAA’s and arbitrator’s fees and expenses. If you reject our last written settlement offer made before the arbitrator was appointed, your dispute goes all the way to an arbitrator’s decision (called an “award”), and the arbitrator awards you more than this last written offer, the manufacturer or installer (or Microsoft if your dispute is with Microsoft) will: (1) pay the greater of the award or $1,000 USD; (2) pay your reasonable attorney’s fees, if any; and (3) reimburse any expenses (including expert witness fees and costs) that your attorney reasonably accrues for investigating, preparing, and pursuing your claim in arbitration. The arbitrator will determine the amounts unless you and we agree on them.
- (II) Disputes involving more than $75,000 USD. The AAA rules will govern payment of filing fees and the AAA’s and arbitrator’s fees and expenses.
- (III) Disputes involving any amount. If you start an arbitration, we won’t seek our AAA or arbitrator’s fees and expenses, or your filing fees we reimbursed, unless the arbitrator finds the arbitration frivolous or brought for an improper purpose. If we start an arbitration we will pay all filing, AAA, and arbitrator’s fees and expenses. We won’t seek our attorney’s fees or expenses from you in any arbitration. Fees and expenses are not counted in determining how much a dispute involves.
f. Must file within one year. You and we must file in small claims court or arbitration any claim or dispute (except intellectual property disputes — see Section 8.a.) within one year from when it first could be filed. Otherwise, it’s permanently barred.
g. Severability. If the class action waiver is found to be illegal or unenforceable as to all or some parts of a dispute, those parts won’t be arbitrated but will proceed in court, with the rest proceeding in arbitration. If any other provision of Section 8 is found to be illegal or unenforceable, that provision will be severed but the rest of Section 8 still applies.
h. Conflict with AAA rules. This agreement governs if it conflicts with the AAA’s Commercial Arbitration Rules or Consumer Arbitration Rules.
i. Microsoft as party or third-party beneficiary. If Microsoft is the device manufacturer or if you acquired the software from a retailer, Microsoft is a party to this agreement. Otherwise, Microsoft is not a party but is a third-party beneficiary of your agreement with the manufacturer or installer to resolve disputes through informal negotiation and arbitration.
9. Governing Law
The laws of the state or country where you live (or, if a business, where your principal place of business is located) govern all claims and disputes concerning the software, its price, or this agreement, including breach of contract claims and claims under state consumer protection laws, unfair competition laws, implied warranty laws, for unjust enrichment, and in tort, regardless of conflict of law principles. In the United States, the FAA governs all provisions relating to arbitration.
10. Consumer Rights, Regional Variations.
This agreement describes certain legal rights. You may have other rights, including consumer rights, under the laws of your state or country. You may also have rights with respect to the party from which you acquired the software. This agreement does not change those other rights if the laws of your state or country do not permit it to do so. For example, if you acquired the software in one of the below regions, or mandatory country law applies, then the following provisions apply to you:
a. Australia. References to “Limited Warranty” are references to the express warranty provided by Microsoft or the manufacturer or installer. This warranty is given in addition to other rights and remedies you may have under law, including your rights and remedies in accordance with the statutory guarantees under the Australian Consumer Law.
In this subsection, “goods” refers to the software for which Microsoft or the manufacturer or installer provides the express warranty. Our goods come with guarantees that cannot be excluded under the Australian Consumer Law. You are entitled to a replacement or refund for a major failure and compensation for any other reasonably foreseeable loss or damage. You are also entitled to have the goods repaired or replaced if the goods fail to be of acceptable quality and the failure does not amount to a major failure.
b. Canada. You may stop receiving updates on your device by turning off Internet access. If and when you re-connect to the Internet, the software will resume checking for and installing updates.
c. Germany and Austria.
- (I) Warranty. The properly licensed software will perform substantially as described in any Microsoft materials that accompany the software. However, the manufacturer or installer, and Microsoft, give no contractual guarantee in relation to the licensed software.
- (II) Limitation of Liability. In case of intentional conduct, gross negligence, claims based on the Product Liability Act, as well as, in case of death or personal or physical injury, the manufacturer or installer, or Microsoft is liable according to the statutory law.
Subject to the preceding sentence, the manufacturer or installer, or Microsoft will only be liable for slight negligence if the manufacturer or installer or Microsoft is in breach of such material contractual obligations, the fulfillment of which facilitate the due performance of this agreement, the breach of which would endanger the purpose of this agreement and the compliance with which a party may constantly trust in (so-called "cardinal obligations"). In other cases of slight negligence, the manufacturer or installer or Microsoft will not be liable for slight negligence.
11. Additional Notices
a. Networks, data and Internet usage. Some features of the software and services accessed through the software may require your device to access the Internet. Your access and usage (including charges) may be subject to the terms of your cellular or internet provider agreement. Certain features of the software may help you access the Internet more efficiently, but the software’s usage calculations may be different from your service provider’s measurements. You are always responsible for (i) understanding and complying with the terms of your own plans and agreements, and (ii) any issues arising from using or accessing networks, including public/open networks. You may use the software to connect to networks, and to share access information about those networks, only if you have permission to do so.
b. H.264/AVC and MPEG-4 visual standards and VC-1 video standards. The software may include H.264/MPEG-4 AVC and/or VC-1 decoding technology. MPEG LA, L.L.C. requires this notice:
THIS PRODUCT IS LICENSED UNDER THE AVC, THE VC-1, AND THE MPEG-4 PART 2 VISUAL PATENT PORTFOLIO LICENSES FOR THE PERSONAL AND NON-COMMERCIAL USE OF A CONSUMER TO (i) ENCODE VIDEO IN COMPLIANCE WITH THE ABOVE STANDARDS (“VIDEO STANDARDS”) AND/OR (ii) DECODE AVC, VC-1, AND MPEG-4 PART 2 VIDEO THAT WAS ENCODED BY A CONSUMER ENGAGED IN A PERSONAL AND NON-COMMERCIAL ACTIVITY AND/OR WAS OBTAINED FROM A VIDEO PROVIDER LICENSED TO PROVIDE SUCH VIDEO. NO LICENSE IS GRANTED OR SHALL BE IMPLIED FOR ANY OTHER USE. ADDITIONAL INFORMATION MAY BE OBTAINED FROM MPEG LA, L.L.C. SEE WWW.MPEGLA.COM
c. Malware protection. Microsoft cares about protecting your device from malware. The software will turn on malware protection if other protection is not installed or has expired. To do so, other antimalware software will be disabled or may have to be removed.
12. Entire Agreement
This agreement (together with the printed paper license terms or other terms accompanying any software supplements, updates, and services that are provided by the manufacturer or installer, or Microsoft, and that you use), and the terms contained in web links listed in this agreement, are the entire agreement for the software and any such supplements, updates, and services (unless the manufacturer or installer, or Microsoft, provides other terms with such supplements, updates, or services). You can review this agreement after your software is running by going to https://aka.ms/useterms or going to Settings - System - About within the software. You can also review the terms at any of the links in this agreement by typing the URLs into a browser address bar, and you agree to do so. You agree that you will read the terms before using the software or services, including any linked terms. You understand that by using the software and services, you ratify this agreement and the linked terms. There are also informational links in this agreement. The links containing notices and binding terms are:
- Windows Privacy Statement https://aka.ms/privacy
- Microsoft Services Agreement https://aka.ms/msa
NO WARRANTY
THE SOFTWARE ON YOUR DEVICE (INCLUDING THE APPS) IS LICENSED “AS IS.” TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY YOUR LOCAL LAWS, YOU BEAR THE ENTIRE RISK AS TO THE SOFTWARE’S QUALITY AND PERFORMANCE. SHOULD IT PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE ENTIRE COST OF ALL SERVICING OR REPAIR. NEITHER THE DEVICE MANUFACTURER NOR MICROSOFT GIVES ANY EXPRESS WARRANTIES, GUARANTEES, OR CONDITIONS FOR THE SOFTWARE. TO THE EXTENT PERMITTED UNDER YOUR LOCAL LAWS, THE MANUFACTURER AND MICROSOFT EXCLUDE ALL IMPLIED WARRANTIES AND CONDITIONS, INCLUDING THOSE OF MERCHANTABILITY, QUALITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, AND NON-INFRINGEMENT. YOU MAY HAVE ADDITIONAL CONSUMER RIGHTS OR STATUTORY GUARANTEES UNDER LOCAL LAWS THAT THESE TERMS CANNOT CHANGE.
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